Förderung für IT-Sicherheit

Kleine und mittlere BetriebePräventionHandwerksbetriebeStart-Ups
Förderung für IT-Sicherheit

Kaum ein mittelständisches Unternehmen weiß überhaupt von den vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung von Cybersicherheitsvorhaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Zugegeben, im unübersichtlichen Dschungel der Förderprogramme verliert man schnell den Überblick. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen deshalb alle relevanten Programme für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Start-Ups vor. Außerdem weisen wir Sie auf geförderte Kredite oder Teilfinanzierungen hin.

Dieser Artikel wird von uns laufend aktualisiert und auf seine Richtigkeit überprüft.

Förderprogramme und Kredite

Digital Europe Act

Details: Mit dem Digital Europe Act zielt die Europäische Kommission auf die Stärkung von Supercomputing Kapazitäten, also vor allem Datenverarbeitung im Quantenbereich, welche Bereiche von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Umwelt und Sicherheit betreffen. Die Förderung erstreckt sich dabei auch explizit auf kleine und mittlere Unternehmen. 

Die Nationale Koordinierungsstelle Cybersicherheit (NKCS) hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Beantragung von Fördergeldern auf europäischer Ebene.

go-digital 

Details: Das Förderprogramm go-digital unterstützt mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe, wenn Sie in Ihre IT-Sicherheit investieren wollen. Speziell zertifizierte Beratungsunternehmen begleiten Sie dabei über fünf Module hinweg, beginnend bei einer Digitalisierungsstrategie bis hin zur Beratung bei der Einführung von neuer Hard- der Software.

Kurzinfos: Gefördert werden max. 50% eines Beratertagesatzes von max. 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Höchstfördersumme: 16.500 Euro.

Update: Vorläufiges Ende des Förderprogramms: 31.12.2024.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU 

Details: Das Förderprogramm soll die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen stärken. Hierzu können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Kurzinfos: Gefördert werden bis zu 80 %, Höchstsumme 2.800 Euro (neue Bundesländer) sowie 50 %, Höchstsumme 1.750 Euro (alte Bundesländer) der Kosten eines zertifizierten Beratungsunternehmens. Max. fünf in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. 

Update: Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 31.12.2026.

Entwicklung digitaler Technologien

Details: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei vorwettbewerblichen Verbundprojekten. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.  

Dazu zählen im Bereich der Technologien unter anderem: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft. 

Kurzinfos: Gefördert werden Vorhaben die zur digitalen Transformation beitragen mit 25 bis 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Die max. Fördersumme wird je nach Investitionskosten des Projekts unterschiedlich festgelegt.

Update: Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 30.06.2026 befristet. 

Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante 

Update: Das Förderprogramm ist zum 30.06.2024 ausgelaufen. Derzeit ist uns kein Nachfolgeprogramm bekannt.

Bayern

Digitalbonus: 

Details: Der Digitalbonus des Freistaat Bayern fördert zahlreiche Maßnahmen, fokussiert sich allerdings auf die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IT-Hardware, IT-Software und der Positionierung von IT-Systemen oder IT-Anwendungen. Zudem unterstützt das Programm auch Bemühungen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. 

Kurzinfos: Je Förderbereich Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus ist ein Antrag möglich, insgesamt also bis zu zwei pro Förderlaufzeit.

Digitalbonus Standard: Förderungszuschuss bis zu 10.000 Euro, bzw. bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.

Digitalbonus Plus: Förderzuschuss bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.

Update: Wie angekündigt wurde der Digitalbonus ab Juli 2024 in überarbeiteter Form neu aufgelegt. Anträge können bis Dezember 2027 gestellt werden.

Berlin

Berlin innovativ

Details: Durch das Darlehen Berlin innovativ erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups vergünstigte Kredite für die Finanzierung von neuen Projekten, Investitionen in Betriebsmittel, oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Ähnlich wie beim Bundesprogramm “go-inno” steht hier die Unterstützung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen im Fokus, allerdings werden auch Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit unterstützt.   Berlin Innovativ: Kredite für Unternehmen – Investitionsbank Berlin (ibb.de) 

Kurzinfos: Darlehenshöhe: i.d.R. 100.000 EUR bis zu 1 Mio. EUR. 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB. Keine Frist.

Brandenburg

Derzeit sind uns leider keine Förderprogramme bekannt.

Bremen 

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 

Details: Das Land Bremen unterstützt hier kleine und mittlere Unternehmen bei Beratungen in Themengebieten der Digitalisierung, wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud Anwendungen. Hervorzuheben ist, dass die Beratung nur durch vorab zertifizierte Unternehmensberater:innen durchgeführt werden dürfen. 

Kurzinfos: Gefördert wird die Beratung durch ein zertifiziertes Unternehmen mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro. Keine Frist.

Hamburg 

Hamburg Digital 

Details: Das Fördermittel unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei. Achtung: Das Programm fördert nur Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramms go-digital eine Zertifizierung erhalten haben.

Kurzinfos: Das Programm unterteilt sich in den Hamburg-Digital Check und den Hamburg-Digital Invest. Im Modul I Hamburg-Digital Check werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst. Im Modul II Hamburg-Digital Invest werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.

Update: Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31.12.2024. Anträge müssen vollständig bis 15.11.2024 bei der IFB Hamburg gestellt sein.

Hessen 

Digi-Beratung 

Details: Mit der Digi-Beratung fördert das Land Hessen Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen. Die Schwerpunkte der Beratung werden hierbei individuell gesetzt. Mögliche Themen der geförderten Digitalisierungsberatung können die Entwicklung oder Erweiterung von Geschäftsmodellen bis hin zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produktion sowie IT-Sicherheit sein.

Kurzinfos: Gefördert werden max. 10 Beratungstage mit max. 650 Euro Tagessatz. Somit werden insgesamt max. 6.000,00 Euro bzw. 6.500,00 Euro und max. 50 Prozent des Beratungshonorars übernommen. Keine Frist.

Distr@l 

Details: Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, gefördert. Distr@l ist explizit themenoffen und legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben. Achtung: Gefördert werden nur Vorhaben, die als Innovation gelten, während Beschaffungen oder Optimierungen in der Regel nicht gefördert werden können.

Kurzinfos: Gefördert werden die Personalkosten von Projekten die eine Innovation in einem der Teilbereiche im Unternehmen darstellen. Die Förderquote von Einzelprojekten beträgt in der Regel bis zu
50 Prozent.

Update: Die Einreichungsfrist für die Förderrichtlinien 1-3, liegen zwischen dem 04.08.2024 und dem 06.10.2024. Die Einreichungsfrist für die Förderlinie 4, liegt zwischen dem 29.09.2024 und dem 08.12.2024.

Mecklenburg-Vorpommern 

MV InnoPRO und  MV innoSTARTvc

Details: Ein Förderprogramm zur Förderung von IT-Sicherheit für mittelständische Unternehmen existiert derzeit leider nicht. Allerdings stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mit den Innovationsprogrammen MV innoSTARTvc und MV innoPRO maßgeschneiderte Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung bereit. Diese spezialisierten Programme sind auf die vielfältigen Bedürfnisse und Anforderungen der Projektfinanzierung abgestimmt.

Kurzinfos:  Beteiligungshöhe: Mindestens 50.000 EUR 
Höchstens 1.500.000 EUR. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Niedersachsen 

Digitalbonus Niedersachsen  

Details: Mit dem Programm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ fördert das Land Niedersachsen Investitionen in Hard- und Software sowie in die Verbesserung der IT-Sicherheit mit bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen. 

Kurzinfos: Gefördert werden kleine Unternehmen bis zu 35% und mittlere Unternehmen bis zu 20%. Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Update: Das Förderprogramm ist im Juni 2024 neu aufgelegt worden.

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Details: Das Land Niedersachsen unterstützt mit dem Innovationsförderprogramm Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die allgemein auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen.

Kurzinfos:  Gefördert werden max. 35% der der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen 

Mittelstand-Innovativ-Digital Gutschein (MID)

Details: Mit dem Mittelstand-Innovativ-Digital (MID) Gutschein stellt das Land NRW ein Förderinstrument zur Verbesserung der digitalen Sicherheit. MID-Digitale Sicherheit umfasst die Ist-Analyse der IT-Sicherheit sowie auf der Analyse basierende Schulungen für Mitarbeitende.

Neu ab dem 01.05.2023: Um Maßnahmen zur digitalen Sicherheit schneller umzusetzen, können Betriebe jetzt einen Durchführungszeitraum von drei Monaten auswählen. Im Bereich Software sind Patch-Management-Lösungen hinzugekommen. Außerdem lässt sich nun auch Hardware für Firewalls fördern.

Kurzinfos: Gefördert werden bis zu 80% der Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen innerhalb eines geplanten Projekts. Die Förderung wird monatlich vergeben und funktioniert nach dem „Windhund-Prinzip“, sobald die Förderung also ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.

Update: Die Vergabe wurde auf ein Losverfahren umgestellt. Unternehmen können sich nach wie vor anmelden. Die nächste Ziehung erfolgt am 01.08.2024 (Anmeldeschluss 01.08.2024 08:00 Uhr).

NEXT.IN.NRW 

Details: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in den Themenbereichen „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“, die als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden und dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben.

Kurzinfos: Hierbei handelt es sich um einen Wettbewerb bei welchem sich Unternehmen auf eine Förderung bewerben können. Gefördert werden für kleine Unternehmen von 60% bis höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen und höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen. Für mittlere Unternehmen von 50% bis höchstens 70% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen und höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen.

Update: Die erste Einreichungsrunde ist bereits beendet. Die Frist für die zweite Einreichungsrunde endet am 26.04.2024. Die Frist für die dritte Einreichungsrunde endet am 31.01.2025.

Rheinland-Pfalz 

INNOTOP

Details: Gefördert werden Machbarkeitsstudien zur Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens die als Entscheidungsgrundlage dienen. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt, die neue, wesentlich veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anstreben und den EU-Definitionen für industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung entsprechen. Projekte müssen den Stand der Technik weiterentwickeln. Diese Anforderungen gelten auch für Projekte im Bereich der Softwareentwicklung, -änderung und -anpassung.

Kurzinfos: Bei kleinen Unternehmen werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben gefördert, bei mittleren Unternehmen 60 % der förderfähigen Ausgaben.

Schleswig-Holstein 

Seed-Bonus 

Details: Das Land Schleswig-Holstein stellt mit dem Seed-Bonus eine Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung, die “Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften” fördert. 

Weitere Informationen finden Sie hier: Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus – WTSH 

Kurzinfos: Der Seed-Bonus kann anteilig für die zustande gekommenen Personalkosten für eigene Angestellte sowie die Kosten für am Vorhaben mitwirkende angestellte geschäftsführende Gesellschafter und Gesellschafterinnen ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim SeedInvest-Bonus werden zusätzlich die Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen, Hardware und Software gefördert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.

Update: Diese Förderrichtlinie ist bis 30.05.2027 befristet.

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen-Bonus 

Details: Mit dem Förderprogramm fördert das Land Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung. 

Kurzinfos:

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein. Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen. Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 20.000 Euro. Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein. Max. Förderquote: 40%. Keine Frist.

Saarland 

Digital.Starter 

Die DigitalStarter-Förderrichtlinie ist am 31.12.2022 außer Kraft getreten, womit eine Antragsstellung ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie überarbeitet und steht wohl Anfang 2024 wieder zur Verfügung.  

Sachsen 

Förderrichtline Digitalisierung 

Details: Mit der Förderrichtlinie Digitalisierung verfügt das Land Sachsen über einen EU-Kofinanzierten Fördertopf. Gefördert werden gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen. Förderbar sind Heranführungsprojekte, die Kleinstunternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen. Dazu zählt Planung, Konzipierung, Vorbereitung, Anschaffung notwendiger Hard- und Software, sowie die Einführung der Lösung einschließlich Schulung. 

Kurzinfos: Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt ist begrenzt auf 110.000 Euro bei Heranführungsprojekten 260.000 Euro bei Transformationsprojekten von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sowie auf 3.100.000 Euro bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen. Die max. Förderquote richtet sich ebenfalls nach Größe des Unternehmens.

Update: Die Förderrichtlinie ist bis mindestens Jahresende 2026 in Kraft.

Sachsen-Anhalt 

DIGITAL.INNOVATION 

Details: Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit dem Programm DIGITAL INNOVATION die Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte und insbesondere auch Projekte, die der Erhöhung der IT-Sicherheit im Unternehmen dienen. Die Fördermittel werden im Rahmen mehrerer Wettbewerbsrunden über die Förderlaufzeit verteilt.

Kurzinfos: Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes. Max. 70.000 Euro des Gesamtvolumens des Digitalisierungsvorhabens sind förderfähig. Bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt. Gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro.

Update: Die Mittel für die erste Wettbewerbsrunde 2024 sind leider ausgeschöpft. Die nächste Runde startet im Januar 2025.

Thüringen 

Digitalbonus Thüringen 

Details: Der Digitalbonus Thüringen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, von Produkten und Dienstleistung, sowie bei der Einführung, oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen. Dazu zählt ebenfalls die Anwendung von Standards und Normen.

Kurzinfos: Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen. Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt. Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Update: Diese Förderrichtline ist bis zum 31.12.2026 in Kraft.

Helfen Sie mit!

Sie haben weitere Förderprogramme entdeckt, oder haben einen Fehler in unserem Artikel gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Sie wissen nicht genau wo Sie das Thema Cybersicherheit anpacken sollen? Dann vereinbaren Sie doch direkt einen CYBERDialog bei uns und lassen Sie sich von unseren Expert*innen helfen.

Der Hauptsitz Ihres Unternehmens befindet sich in Berlin? Dann finden Sie weitere Unterstützung bei der Digitalagentur Berlin.

Tobias Diemer

Verfasst von Tobias Diemer

Projektmanager Kommunikation