Onlineanwendungen sicher gestalten (Muster)

Onlineanwendungen sicher gestalten (Muster)

Viele Unternehmen setzen im Arbeitsalltag eine Reihe von Online-Anwendungen, auch Webapps genannt, ein. Beispiele für die Nutzung von Webapps sind Online-Zeiterfassungsprogramme, E-Mailprogramme, Online-Banking oder E-Commerce-Webseiten. Bestimmt nutzen Sie in Ihrem Unternehmen noch eine Reihe weiterer Onlineanwendungen.

Doch Onlineanwendungen bergen auch Risiken: Sie sind öffentlich im Internet verfügbar und somit potentiell verwundbar. Die Daten, die Sie in Ihrem Unternehmen in einer Onlineanwendung speichern, werden möglicherweise auf Servern der Anbieter gehostet. Das bedeutet, dass die Anbieter die Sicherheit der Daten sicher stellen müssen.

Für die Auswahl von sicheren Onlineanwendung nutzt die IHK München und Oberbayern selbst entwickelte Muster-Vorlagen zum Check der IT-Sicherheits-Mindestanforderungen. Diese stehen als Muster zur Verfügung.

Das Muster umfasst grundsätzliche Fragen zur IT-Sicherheit der Online-Anwendungen, und kann als Leitlinie dazu dienen, ob Sie eine Onlineanwendung in Ihrem Unternehmen einsetzen wollen.

Zum Einsatz des Musters beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die Muster sind als Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die eigene Aktivität zur IT-Sicherheit sachgerecht gestaltet werden kann. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.
  • Die Muster sind nur Vorschläge für eine mögliche Gestaltung. Sie können auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu gestaltende Situation erforderlich ist.
  • Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.