Neue Regeln für den Mittelstand durch NIS2
Worum geht’s?
Mit der NIS2-Richtlinie werden neue Mindeststandards für Cybersicherheit in der EU definiert. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie wurde diese insbesondere in den Punkten Risikomanagement, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen sowie Geldbußen verschärft. Erfahren Sie, welche Unternehmen von der Richtlinie adressiert werden, worauf sich Unternehmen einstellen müssen und wie durch NIS2 das Cybersicherheitsniveau erhöht wird. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Inhalte der Richtlinie zusammengefasst. Außerdem finden Sie Lernmaterialien, Veranstaltungen und Blogartikel zum Thema.
Unterstützung auf einen Klick: Der neue FitNIS2-Navigator
Ein praktisches neues Online-Tool hilft kleinen und mittleren Unternehmen jetzt dabei, sich gezielt auf NIS2 vorzubereiten: Der FitNIS2-Navigator liefert mit wenigen Klicks Antworten auf zentrale Fragen – Bin ich betroffen? Wo stehe ich in Sachen Cybersicherheit? Was sind die nächsten Schritte?
Das kostenfreie Tool wurde von Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN) und der Universität Paderborn entwickelt, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und des Förderschwerpunkts Mittelstand-Digital.
Bisher liegt das NIS2 Umsetzungsgesetz als Referentenentwurf vor. Es soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Es beinhaltet, unter anderem, Regelungen und Richtlinien für die folgenden Themenbereiche:
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
- Krisenbewältigung, Aufrechterhaltung des Betriebs
- Sicherheit der Lieferketten
- Sicherheit bei Neuanschaffungen
- Verschlüsselung
- Mitarbeitersensibilisierung
- Zugangskontrolle
- Passwortregelungen, MFA
- Meldepflichten
Dabei gibt es einen Unterschied zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Die Pflichten für besonders wichtige Einrichtungen sind größer als die für wichtige Einrichtungen.
Sind Sie von NIS2 betroffen, so sollten Sie sich schnell vorbereiten. Sind Sie nicht ausreichend vorbereitet, so kann es zu empfindlichen Strafen kommen.