Was Sie erwartet
Der Cyber Resilience Act (CRA) setzt Cybersicherheitsanforderungen für sogenannte „Produkte mit digitalen Elementen“. Dieser Begriff aus dem CRA ist weit zu verstehen und betrifft Software, Hardware, Open Source Software, Embedded- und Stand-alone-Software, egal ob als Komponente oder eigenständiges Produkt. Es können außerdem Anlagen und/oder Maschinen betroffen sein. In diesem Online -Workshop erklären Expert:innen in 60 Minuten, wer vom CRA betroffen ist, welche Pflichten das Gesetz vorsieht und ab wann welche Teile gelten.
Erfahren Sie mehr über
- Fällt Ihr Produkt grundsätzlich unter den CRA?
- Welche Pflichten nennt der CRA?
- Welche Fristen gelten?
- Welche Fallstricke enthält der CRA?
- Wie ist die Lieferkette vom CRA betroffen?
Zielgruppe
Für Unternehmer:innen und Führungskräfte, die digitale/vernetzte Produkte entwickeln, in den Markt bringen oder einkaufen: Geschäftsführung, Entwicklungs-/Produktverantwortung, IT/Informationssicherheit, Qualitätssicherung, Compliance, Einkauf, Vertrieb.
