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Die NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie

13. November 2023

Uhrzeit: 16.00 - 18.00 Uhr

Ort: Online

Veranstalter: https://digitalagentur-niedersachsen.de/nis-2/

Tags:

#Cybersicherheit#Kleine & mittlere Unternehmen#Prävention

Welche Unternehmen müssen ihre Maßnahmen zur Cybersicherheit stärken?

Was Sie erwartet

Die IT-Sicherheit ist eine der Grundlagen für wirtschaftliche Prosperität im digitalen Zeitalter. Fast alle Unternehmen sind von Cyberangriffen betroffen, deren Zahl und Qualität gerade auch wegen der angespannten geopolitischen Situation zunehmen. Störungen oder Ausfälle bei Unternehmen, die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft eine herausgehobene Rolle spielen, können gravierende Folgen nach sich ziehen.

Die Richtlinien über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) enthält Maßnahmen zur Steigerung des Cybersicherheitsniveaus in der Europäischen Union. Erstmalig werden neben Kritischen Infrastrukturen weitere Unternehmen adressiert, die verpflichtet werden, umfassende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen die nationalen Behörden zu informieren.

Die Veranstaltung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung in Zusammenarbeit mit der Digitalagentur Niedersachsen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport soll allen voran erstmalig betroffenen Unternehmen eine bessere Orientierung und damit mehr Sicherheit im Cyberraum ermöglichen.

Wir laden Sie ein zur Online-Veranstaltung am 13.11.2023 von 16-18 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Den Link zur Veranstaltung erhält jeder Teilnehmende etwa zwei Tage vorher per E-Mail.

Anmeldung unter: Online-Veranstaltung zur NIS-2-Richtlinie: Welche Unternehmen müssen ihre Maßnahmen zur Cybersicherheit stärken? – Digitalagentur Niedersachsen (digitalagentur-niedersachsen.de)