
Förderung für IT-Sicherheit:
Programme und Kredite im Überblick
Erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Förderprogramme im Bereich Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Start-Ups. Außerdem weisen wir Sie auf geförderte Kredite oder Teilfinanzierungen hin.
Kaum ein mittelständisches Unternehmen weiß überhaupt von den vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung von Cybersicherheitsvorhaben. Zugegeben, im unübersichtlichen Dschungel der Förderprogramme verliert man schnell den Überblick. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu aktuellen Förderprogrammen in der EU, sowie auf Bundes- und Landesebene.
Förderprogramme und Kredite
Digital Europe Act
Mit dem Digital Europe Act zielt die Europäische Kommission auf die Stärkung von Supercomputing Kapazitäten, also vor allem Datenverarbeitung im Quantenbereich, welche Bereiche von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Umwelt und Sicherheit betreffen. Die Förderung erstreckt sich dabei auch explizit auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die Nationale Koordinierungsstelle Cybersicherheit (NKCS) hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Beantragung von Fördergeldern auf europäischer Ebene.
go-digital
Das Förderprogramm go-digital ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Digitalisierungsprojekte, die im Jahr 2024 noch bewilligt wurden, können auch im Jahr 2025 umgesetzt und abgerechnet werden..
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Förderprogramm soll die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen stärken. Hierzu können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Kurzinfos: Gefördert werden bis zu 80 %, Höchstsumme 2.800 Euro (neue Bundesländer) sowie 50 %, Höchstsumme 1.750 Euro (alte Bundesländer) der Kosten eines zertifizierten Beratungsunternehmens. Max. fünf in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Laufzeit: Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 31.12.2026.
Entwicklung digitaler Technologien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei vorwettbewerblichen Verbundprojekten. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.
Dazu zählen im Bereich der Technologien unter anderem: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft.
Kurzinfos: Gefördert werden Vorhaben die zur digitalen Transformation beitragen mit 25 bis 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Die max. Fördersumme wird je nach Investitionskosten des Projekts unterschiedlich festgelegt.
Laufzeit: Das Förderprogramms ist bis zum 30.06.2026 befristet.
Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Das Förderprogramm richtet sich an mittelständische Untenrehmen in Baden-Württemberg, die neue digitale Produkte und Dienstleistungen entwickeln sowie innovative Geschäftsmodelle realisieren. Dazu zählen explizit auch Vorhaben, die sich der Cybersicherheit in einem Untenrehmen widmen.
Kurzinfos: Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro. Ihr Vorhaben muss zwischen 5.000 und 15.000 Euro Volumen besitzen.
Falls Sie Fremdkapital anstelle eines Zuschusses zur Finanzierung benötigen oder Ihre Investitionssumme zwischen 15.000 und 100.000 Euro liegt, ist die anschließende Darlehensvariante höchstwahrscheinlich die bessere Wahl für Sie.
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus kombiniert die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit einem zinsgünstigen Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg. Der Zuschuss wird als Tilgungszuschuss gewährt, wodurch sich die Rückzahlung des Darlehens reduziert. Gefördert werden u.A. dieDigitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, die Erhöhung der IKT -Sicherheit sowie die Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.
Kurzinfos: Sie erhalten ein Darlehen in der Höhe von 15.000 bis 100.000 Euro.
Bayern
Digitalbonus
Der Digitalbonus des Freistaat Bayern fördert zahlreiche Maßnahmen, fokussiert sich allerdings auf die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IT-Hardware, IT-Software und der Positionierung von IT-Systemen oder IT-Anwendungen. Zudem unterstützt das Programm auch Bemühungen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Kurzinfos: Je Förderbereich Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus ist ein Antrag möglich, insgesamt also bis zu zwei pro Förderlaufzeit.
Digitalbonus Standard: Förderungszuschuss bis zu 10.000 Euro, bzw. bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Digitalbonus Plus: Förderzuschuss bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Update: Ab Mai 2025 benötigen Sie zur Antragsstellung ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto.
Laufzeit: Anträge können bis Dezember 2027 gestellt werden.
Berlin
Berlin innovativ
Durch das Darlehen Berlin innovativ erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups vergünstigte Kredite für die Finanzierung von neuen Projekten, Investitionen in Betriebsmittel, oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Ähnlich wie beim Bundesprogramm “go-inno” steht hier die Unterstützung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen im Fokus, allerdings werden auch Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit unterstützt. Berlin Innovativ: Kredite für Unternehmen – Investitionsbank Berlin (ibb.de)
Kurzinfos: Darlehenshöhe: i.d.R. 100.000 EUR bis zu 1 Mio. EUR. 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB. Keine Frist.
Brandenburg
ProFIT Brandenburg 2023
Die Förderung zielt darauf ab, die Innovationskraft der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken und weiter auszubauen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg festgelegten Cluster und deren Masterpläne. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Entwicklung nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie dem Technologietransfer. Ziel ist es, Forschungsergebnisse schneller und effizienter wirtschaftlich nutzbar zu machen. Dabei werden ausdrücklich auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, Ansiedlungen sowie internationale Kooperationen gefördert.
Kurzinfos: Gefördert werden kleine- und mittlere Unternehmen mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg bei:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
- Marktvorbereitungs-/ Markteinführungsvorhaben
- Durchführbarkeitsstudien
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Laufzeit: Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2027 außer Kraft.
BIG Digital Förderung
Ziel des Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG) – Digital ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Das Förderprogramm unterstützt u.a. folgende Vorhaben: Beratungsprojekte, Digitalisierungsprojekte und Schulungsprojekte.
Kurzinfos: Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:
- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
Laufzeit: Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2027 außer Kraft.
Bremen
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Beratungen in Themengebieten der Digitalisierung, wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud Anwendungen. Hervorzuheben ist, dass die Beratung nur durch vorab zertifizierte Unternehmensberater:innen durchgeführt werden darf.
Kurzinfos: Gefördert wird die Beratung durch ein zertifiziertes Unternehmen mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro. Keine Frist.
Hamburg
Förderung der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Die Förderrichtlinie war befristet bis zum 31.12.2024. Anträge mussten vollständig bis zum 15.11.2024 bei der IFB Hamburg gestellt sein.
Hessen
Digi-Beratung
Mit der Digi-Beratung fördert das Land Hessen Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen. Die Schwerpunkte der Beratung werden hierbei individuell gesetzt. Mögliche Themen der geförderten Digitalisierungsberatung können die Entwicklung oder Erweiterung von Geschäftsmodellen bis hin zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produktion sowie IT-Sicherheit sein.
Kurzinfos: Gefördert werden max. 10 Beratungstage mit max. 650 Euro Tagessatz. Somit werden insgesamt max. 6.000,00 Euro bzw. 6.500,00 Euro und max. 50 Prozent des Beratungshonorars übernommen. Keine Frist.
Distr@l
Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, gefördert. Distr@l ist explizit themenoffen und legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben. Achtung: Gefördert werden nur Vorhaben, die als Innovation gelten, während Beschaffungen oder Optimierungen in der Regel nicht gefördert werden können.
Kurzinfos: Gefördert werden die Personalkosten von Projekten die eine Innovation in einem der Teilbereiche im Unternehmen darstellen. Die Förderquote von Einzelprojekten beträgt in der Regel bis zu
50 Prozent.
Update: Die Einreichungsfrist für die Förderrichtlinien 1-3 ist am 6. April 2025 und am 25. Mai 2025. Die Einreichungsfrist für die Förderlinie 4 ist am 27. April 2025 und am 13. Juli 2025.
Die genannten Termine gelten als Einreichefristen für Projektskizzen rechtzeitig vor einer kommenden Jurysitzung. Unabhängig von den genannten Terminen können Skizzen jederzeit eingereicht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
MV InnoPRO und MV innoSTARTvc
Ein Förderprogramm zur Förderung von IT-Sicherheit für mittelständische Unternehmen existiert derzeit leider nicht. Allerdings stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mit den Innovationsprogrammen MV innoSTARTvc und MV innoPRO maßgeschneiderte Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung bereit. Diese spezialisierten Programme sind auf die vielfältigen Bedürfnisse und Anforderungen der Projektfinanzierung abgestimmt.
Kurzinfos: Beteiligungshöhe: Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1.500.000 EUR. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Niedersachsen
Digitalbonus Niedersachsen
Mit dem Programm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ fördert das Land Niedersachsen Investitionen in Hard- und Software sowie in die Verbesserung der IT-Sicherheit mit bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen.
Kurzinfos: Gefördert werden kleine Unternehmen bis zu 35% und mittlere Unternehmen bis zu 20%. Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.
Kurzinfos: Die Zuschusshöhe beträgt für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben (max 500.000 Euro), für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben (max 500.000 Euro), für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben (max 500.000 Euro). Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand-Innovativ-Digital Gutschein (MID)
Mit MID-Digitale Sicherheit werden spezifische Maßnahmen gefördert, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen. Insbesondere geht es dabei darum, Sicherheitsschwachstellen zu identifizieren, sich gegenüber potenziellen Cyberangriffen abzuschirmen und anwendungsspezifische Sicherheitsstandards im Unternehmen zu etablieren. Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können: Analyse des Ist-Zustands, Faktor Mensch und Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz.
Kurzinfos: Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Es werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) erstattet, wobei Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens beispielsweise nicht erstattet werden können. Die Projektlaufzeit ist bei der Antragstellung wählbar und kann drei, sechs, neun oder zwölf Monate betragen.
Die Vergabe findet in Form eines Losverfahrens statt. Jeden Monat wird ein verfügbares Förderkontingent unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der Teilnehmenden die Höhe der verfügbaren Förderungen pro Monat übersteigt und damit eine faire, auf Zufall-basierte Vergabe ermöglicht werden muss.
Rheinland-Pfalz
INNOTOP
Gefördert werden Machbarkeitsstudien zur Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens die als Entscheidungsgrundlage dienen. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt, die neue, wesentlich veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anstreben und den EU-Definitionen für industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung entsprechen. Projekte müssen den Stand der Technik weiterentwickeln. Diese Anforderungen gelten auch für Projekte im Bereich der Softwareentwicklung, -änderung und -anpassung.
Kurzinfos: Bei kleinen Unternehmen werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben gefördert, bei mittleren Unternehmen 60 % der förderfähigen Ausgaben. Der maximale Fördersatz ist auf 80 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Schleswig-Holstein
Seed-Bonus
Das Land Schleswig-Holstein stellt mit dem Seed-Bonus eine Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung, die “Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften” fördert.
Kurzinfos: Der Seed-Bonus kann anteilig für die zustande gekommenen Personalkosten für eigene Angestellte sowie die Kosten für am Vorhaben mitwirkende angestellte geschäftsführende Gesellschafter und Gesellschafterinnen ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim SeedInvest-Bonus werden zusätzlich die Kosten für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere Produktionseinrichtungen, Hardware und Software gefördert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 120.000 Euro betragen.
Laufzeit: Diese Förderrichtlinie ist bis 30.05.2027 befristet.
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen-Bonus (DKU)
Mit dem Förderprogramm fördert das Land Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung.
Kurzinfos:
Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Die Zuwendung in den Modulen Beratung und Umsetzung beträgt jeweils maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt.
Update: Da das Bundesförderprogramm go-digital zum Jahresende 2024 ausläuft, gilt ab sofort eine von der WTSH veröffentlichte Liste der zugelassenen Beratungsunternehmen für das Modul Beratung. Diese Liste spiegelt den Stand der zum 1. Oktober 2024 go-digital authentifizierten Unternehmen wider.
Saarland
DigitalInvest KMU
Das Förderprogramm „DigitalInvest KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Geschäfts- und Produktionsmodelle an die Anforderungen der Digitalisierung anpassen wollen. Gefördert werden nicht nur Investitionen in Hard- und Software, sondern auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um sie in die Lage zu versetzen, mit Digitalisierung und Technik sicher und produktiv umzugehen.
Kurzinfos: Das Förderinstrument richtet sich an KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Sie können bis zu 20.000 Euro Förderung bei der Investition in digitale Projekte erhalten.
Sachsen
Förderrichtline Digitalisierung
Mit der Förderrichtlinie Digitalisierung verfügt das Land Sachsen über einen EU-Kofinanzierten Fördertopf. Gefördert werden gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen. Förderbar sind Heranführungsprojekte, die Kleinstunternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen. Dazu zählt Planung, Konzipierung, Vorbereitung, Anschaffung notwendiger Hard- und Software, sowie die Einführung der Lösung einschließlich Schulung.
Kurzinfos: Die Höhe der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben ist begrenzt auf 10.000 Euro bei Heranführungsprojekten von Kleinstunternehmen, 60.000 Euro bei Transformationsprojekten von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sowie auf 100.000 Euro bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen. Die max. Förderquote richtet sich ebenfalls nach Größe des Unternehmens. Die Förderrichtlinie ist bis mindestens Jahresende 2026 in Kraft.
Update: Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Dies kann zu Verzögerungen bei Förderentscheidungen bzw. Bewilligungen führen.
Sachsen-Anhalt
DIGITAL.INNOVATION
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit dem Programm DIGITAL INNOVATION die Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte und insbesondere auch Projekte, die der Erhöhung der IT-Sicherheit im Unternehmen dienen. Die Fördermittel werden im Rahmen mehrerer Wettbewerbsrunden über die Förderlaufzeit verteilt.
Kurzinfos: Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes. Max. 70.000 Euro des Gesamtvolumens des Digitalisierungsvorhabens sind förderfähig. Bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt. Gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro.
Update: Die 3. Wettbewerbsrunde wurde am 18. Februar 2025 nach dem Ausschöpfen der Mittel beendet. Derzeit können keine neuen Anträge eingereicht werden.
Die 4. Wettbewerbsrunde findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2025 statt.
Sachsen-Anhalt Digital 2030
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“. Dazu zählen Projekte, die zur digitalen Souveränität und Datenschutz beitragen.
Kurzinfos: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 120.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Der Digitalbonus Thüringen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, von Produkten und Dienstleistung, sowie bei der Einführung, oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen. Dazu zählt ebenfalls die Anwendung von Standards und Normen.
Kurzinfos: Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen. Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt. Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
Laufzeit: Diese Förderrichtline ist bis zum 31.12.2026 in Kraft.
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