Was Sie erwartet
Die elektronische Rechnungsstellung steht derzeit vor einem großen Umbruch: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Als E-Rechnung zählen strukturierte Dateiformate, die der Europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Auch der Versand ist im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025 verpflichtend. Es gibt jedoch Übergangsregelungen bis 2027/2028.
Andere, unstrukturierte Rechnungsformate (z. B. PDF, Papier) sind dann nicht mehr zulässig. In diesem Impuls wird die Bedeutung der elektronischen Rechnungsabwicklung näher betrachtet. Die relevanten Regelungen zu Rechnungsstellung und -archivierung werden ausführlich diskutiert und praktische Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Wer digitalisiert, sollte diese Daten auch absichern. Deshalb führen wir Sie ebenfalls in einem Schnelldurchlauf durch die zentralen Angebote der Transferstelle Cybersicherheit, die Ihnen helfen können Ihr Unternehmen #CYBERsicher zu gestalten.
Erfahren Sie mehr …
- Überblick über aktuelle Anforderungen und Übergangsregelungen
- Rechnungen mit strukturierten Daten: XRechnung, ZUGFeRD & Co.
- Elektronische Rechnungsstellung (nicht nur) bei öffentlichen Aufträgen (B2G)
- Elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich
- Anwendungsmöglichkeiten nach der Veranstaltung
- Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung (eingehen/ausgehend)
- Umsetzung rechtlicher Vorgaben
Holger Seidenschwarz ist Research Director bei der ibi research an der Universität Regensburg GmbH. Das Institut forscht rund um die Digitalisierung der Finanzdienstleistungen und des Handels. Die Forschungs- und Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen E-Commerce und Digitaler Handel, Payment, Digital Finance sowie der elektronischen Rechnungsabwicklung.
Tobias Diemer ist innerhalb der Transferstelle für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Über Stationen im Europäischen Parlament und im politischen Berlin widmet er sich nun vor allem der Aufbereitung und Darstellung der Inhalte der Transferstelle im öffentlichen Raum.